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Institutionelles Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt

 

 

Rechtsgrundlage

In der Arbeit der KEB finden Anwendung (in der jeweils gültigen Fassung):[1]

In der Schulsozialarbeit zusätzlich:

 

Verantwortungsbereich

Dieses Schutzkonzept gilt in allen Räumlichkeiten der KEB und somit in der Geschäftsstelle und in den Projektbüros sowie auf der Streuobstwiese in Magdeburg. Ebenso gilt es bei allen (Bildungs-)Veranstaltungen, für die die KEB die Verantwortung trägt.

 

Ansprechpartner_innen

Verantwortlich für die Umsetzung des Schutzkonzeptes ist insbesondere die Geschäftsführung der KEB. Als Präventionsbeauftragte wurde Frau Cathrin Kubrat bestimmt.

 

 

Leitbild: Grundsätze und Aufgaben der KEB[2]

„Die Katholische Erwachsenenbildung im Land Sachsen-Anhalt e.V. (KEB), gegründet 1990 in Magdeburg, ist ein vom Bischof anerkannter Träger der Erwachsenenbildung im Bistum Magdeburg und eine nach dem Erwachsenenbildungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung.

Die Bildungsangebote der Katholischen Erwachsenenbildung im Land Sachsen-Anhalt e.V. richten sich an alle Interessierten unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer Konfession.

Die KEB-Bildungsarbeit erfolgt auf der Grundlage eines christlichen Menschenbildes und der christlichen Soziallehre im Sinne der Unantastbarkeit der menschlichen Würde und der Förderung von Eigenverantwortlichkeit. Die KEB will persönliches Wachstum sowie ein solidarisches Miteinander durch Bildungsprozesse ermöglichen und fördern.

Dabei versteht die KEB Erwachsenenbildung als einen neuen Ort von Pastoral im Sinne einer zeitgemäßen Form, heute Kirche zu sein.

Die Bedeutung der kulturellen Hintergründe und des Geschlechts von Menschen finden dabei in der KEB-Bildungsarbeit besondere Berücksichtigung.

Auf dieser Grundlage formuliert die KEB folgende Aufgaben:

1. Begleitung und Förderung von Bildung:

Die KEB begleitet und fördert im Auftrag des Fachbereichs Pastoral in Kirche und Gesellschaft des Bischöflichen Ordinariats ihre Mitglieder und andere Träger von Erwachsenenbildung im Bistum Magdeburg, insbesondere die Gemeinden und Verbände.

Dies geschieht:

•          durch die Geschäftsführung der Fachkommission Erwachsenenbildung/Familienbildung im Auftrag des Fachbereichs Pastoral in Kirche und Gesellschaft

•          durch die Vermittlung von Referent_innen und Themen und eigene Referent_innentätigkeit

•          durch Einwerbung und Weitergabe von finanziellen Mitteln an andere katholische Träger im Bistum

•          durch den Transfer von Projekterfahrungen der KEB auf die Ebene der Gemeinden und Verbände und

•          durch die Beratung und Begleitung der weiteren Träger der Erwachsenen- und Familienbildung, unter anderem durch Mitwirkung in deren Gremien.

Die Begleitung und Förderung von Bildung zielt dabei sowohl auf die Arbeit in den Gemeinden und kirchlichen Einrichtungen selbst, als auch auf die Befähigung, Erwachsenenbildung als Beitrag der Kirche zum Dialog in der Gesellschaft zu verstehen.

2. Durchführung von Bildung und Projekten

Die KEB übernimmt die pädagogische Verantwortung gemäß § 4.1(6) des Erwachsenenbildungsgesetzes Sachsen-Anhalt für die Bildungsveranstaltungen der Mitglieder des e. V. und weiterer Träger im Bistum, wenn die Bildungsveranstaltungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Darüber hinaus ist die Geschäftsstelle der KEB selbst Träger von Veranstaltungen und Bildungsprojekten.

Die KEB ist in der Breite der Themen der Erwachsenenbildung, also in der allgemeinen, theologischen, politischen, kulturellen und beruflichen Bildung tätig. Entsprechend der Vielfalt der Themen richten sich die Angebote der KEB an eine Breite der Zielgruppen.

Dabei legt die KEB besonders Augenmerk darauf, ihre Bildungsangebote an vielfältige Bevölkerungsgruppen zu richten und ausdrücklich nicht nur an die Mitglieder der katholischen Kirche.

Die inhaltliche Ausrichtung der KEB lässt sich wie folgt fokussieren:

Politische Bildung

•          Die KEB setzt sich für die Förderung von Demokratie, Weltoffenheit und Toleranz ein.

•          Durch Projekte im Bereich der Umweltbildung treten wir für eine nachhaltige Zukunftssicherung ein.

•          Unsere Zielgruppen sind dabei insbesondere Bildungseinrichtungen, Betriebe, Behörden.

Pädagogische Kompetenz

•          Die KEB bietet Fort- und Weiterbildungen für Mitarbeiter_innen in Kindertagesstätten an.

•          Die KEB ist Träger des Projekts „Schulerfolg am Albert-Einstein-Gymnasium“ in Magdeburg.

Theologisch-kulturelle Bildung

•          Die KEB bietet verschiedene Formate der Aus- und Weiterbildung für die Zielgruppe der Kirchen-, Stadt- und Gästeführer_innen an.

•          Die KEB greift aktuelle theologische und politische Themen auf. Insbesondere stellt dies in unserer Situation der ökumenische Dialog dar.

3. Interessenvertretung

Der KEB e.V. vertritt für das Bistum Magdeburg in Politik, Staat und Gesellschaft die Anliegen der Erwachsenenbildung als eine spezifische Form, als Christ_innen Zeugnis in dieser Welt abzulegen.

Als Landesarbeitsgemeinschaft Sachsen-Anhalt ist sie Mitglied in der Katholischen Erwachsenenbildung Deutschland (Bundesarbeitsgemeinschaft).“[3]

 

 

Arbeitsfelder und Zielgruppen

 

Die KEB ist vor allem in der Erwachsenenbildung, aber auch in der Kinder- und Jugendbildung tätig. Zielgruppe der Arbeit der KEB sind daher insbesondere Erwachsene, die meist freiwillig an den Veranstaltungen teilnehmen. Zum Teil werden Bildungsveranstaltungen gemeinsam mit Kooperationspartnern durchgeführt, die ihre Mitarbeitenden zur Teilnahme verpflichten.

In bestimmten Arbeitsbereichen (so z.B. in der Schulsozialarbeit sowie in der Bildungsarbeit auf der Streuobstwiese in Magdeburg) wird auch mit Kindern und Jugendlichen oder anderen Schutzbefohlenen gearbeitet. In Bildungsveranstaltungen auf der Streuobstwiese nehmen Kinder und Jugendliche i.d.R. im Rahmen ihrer Bildungseinrichtung teil, so dass dann dort jeweils auch eine Betreuungsperson seitens der Kooperationseinrichtung mit anwesend ist.

Die Schulsozialarbeit arbeitet im Schulkontext vor Ort mit Schüler_innen (v.a. der Klassenstufen 5 bis 10), Lehrer_innen und Eltern.

 

 

Persönliche Eignung der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter_innen

 

In der KEB sind Hauptamtliche, Honorarkräfte und Ehrenamtliche tätig. Bei allen wird auf die fachliche und persönliche Eignung besonderen Wert gelegt. Bei der Auswahl und Einarbeitung von neuen Mitarbeitenden wird daher größtmögliche Sorgfalt gewahrt.

In Bewerbungsgesprächen und bei der Einarbeitung neuer Mitarbeitenden und Honorarkräfte wird das Thema Prävention sexualisierter Gewalt aktiv offen angesprochen.

In der KEB werden nur Personen mit der Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Schutzbefohlenen betraut, die neben der erforderlichen fachlichen auch über die notwendige persönliche Eignung verfügen. Personen, die wegen strafbarer sexualbezogener Handlungen nach dem Strafgesetzbuch oder dem kirchlichen Recht verurteilt sind, werden nicht eingesetzt.

Bei der Einstellung legen neue Mitarbeitende ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vor. Bereits beschäftigte Personen legen im regelmäßigen Abstand von fünf Jahren ein aktualisiertes erweitertes Führungszeugnis vor. Eine von allen zu unterzeichnende gemeinsame Schutzerklärung wird derzeit erarbeitet.

In Aufgabenfeldern, in denen asymmetrische Beziehungen bestehen, sehen wir als KEB eine besondere Verantwortung bezüglich der erforderlichen fachlichen und persönlichen Eignung der Mitarbeitenden. Dies sehen wir insbesondere für den Arbeitsbereich der Schulsozialarbeit, jedoch auch bei Bildungsveranstaltungen, insbesondere dann, wenn Teilnehmende nicht freiwillig an Bildungsmaßnahmen der KEB teilnehmen.

Die hauptamtlichen Mitarbeiter_innen kommen regelmäßig zu Dienstberatungen (in unterschiedlichen Zusammensetzungen) zusammen. Dadurch werden Möglichkeiten zur Fallbesprechung sowie zur kollegialen Beratung (innerhalb und außerhalb des eigenen Arbeitsbereiches) geboten. Bei akutem Bedarf sind Fallbesprechungen und kollegiale Beratung jederzeit möglich. Ebenso gibt es Möglichkeiten zur Supervision.

Den Vorgaben der diözesanen Präventionsordnung gemäß werden alle Mitarbeitenden entsprechend ihres Aufgabengebietes unterwiesen bzw. geschult. Ziel dieser Schulungen ist die Sensibilisierung und Handlungsfähigkeit der Mitarbeitenden, ebenso wie die Verpflichtung, sich für eine Kultur des grenzachtenden Umgangs einzusetzen. Mitarbeitende – insbesondere diejenigen im Kontakt mit Schutzbefohlenen und Teilnehmenden – nehmen daher regelmäßig an Fortbildungen teil.

Mit Honorarkräften und Dozent_innen bestehen häufig langjährige und erprobte Kooperationen auf wertschätzender Basis. Mit neuen Honorarkräften und Dozent_innen werden im Vorfeld intensive Vorbereitungsgespräche geführt. Bei ihrem ersten Einsatz sind hauptamtliche Ansprechpartner_innen mit vor Ort, um für die Belange sowohl der Dozent_innen als auch der Teilnehmenden zur Verfügung zu stehen.

 

 

Verhaltenskodex

 

Alle Verantwortlichen haben die dauerhafte Aufgabe, mögliche Risikofaktoren zu identifizieren und Veränderungen in den Gefahrenpotenzialen festzustellen. Dabei geht es sowohl um die Strukturen als auch um die gelebte Kultur sowie die Haltung der Mitarbeitenden.

Da die Arbeitsbereiche in der KEB sehr unterschiedliche sind, muss eine genauere Analyse der Risikofaktoren spezifisch für die jeweiligen Arbeitsbereiche erfolgen. Aufgrund von mehreren Personalwechseln ist diese genauere Risikoanalyse noch in Arbeit. Daher werden die für die jeweiligen Arbeitsbereiche spezifischen Risiken und entsprechenden Regelungen zum angemessenen Verhalten in einer überarbeiteten Version ergänzt werden.

In dem als Leitbild zitierten Grundsätzen und Aufgaben der KEB ist das Menschenbild der KEB beschrieben: „Die KEB will Persönlichkeitsentwicklung, Eigenverantwortlichkeit sowie ein solidarisches Miteinander durch Bildungsprozesse fördern und unterstützen.“ Dieses Menschenbild der Wertschätzung und des Respekts ist dabei nicht nur Bildungsinhalt, sondern auch maßgebliche Haltung der Organisation und aller Beteiligten. Dies beeinflusst die Gestaltung von Bildungsprozessen, Veranstaltungen und Beratungsgesprächen sowie die Arbeit im Team und mit Kooperationspartnern, Externen und Teilnehmenden.

In vielen Bildungsveranstaltungen der KEB werden Menschen dazu angeleitet und ermutigt, andere Menschen zu respektieren und Grenzen zu setzen sowie Diskriminierung und Menschenverachtung entgegenzutreten. Von daher ist die KEB besonders sensibel dafür, dies auch in der eigenen Arbeit und in den eigenen Veranstaltungen wertzuschätzen und umzusetzen.

Bildungsveranstaltungen werden inhaltlich und methodisch der jeweiligen Zielgruppe angepasst. Sie werden nach Möglichkeit so gestaltet, dass sich die Teilnehmenden mit ihren Anliegen und Bedürfnissen aktiv einbringen können und ihnen Raum für Feedback, Kritik und Verbesserungsvorschläge gegeben wird. (Teilnehmenden- und Prozessorientierung)

Insbesondere bei sensiblen pädagogischen Übungen werden die Teilnehmenden dazu ermutigt, ihre eigenen Grenzen wahrzunehmen und durchzusetzen. Ebenso werden sie ermutigt, Grenzverletzungen anderer wahrzunehmen und ggf. einzuschreiten.

Unerwünschte körperliche Annäherungen sind nicht erlaubt. Körperliche Berührungen müssen stets altersgerecht und dem jeweiligen Kontext entsprechend angemessen sein. Jede_r entscheidet daher selbst und frei, wieviel Nähe zugelassen wird.

Dies gilt insbesondere auch für pädagogische Übungen in der Bildungsarbeit. Übungen und Methoden in pädagogischen Formaten werden der Reife der Gruppe sowie der Teilnehmenden angemessen ausgewählt.

Es ist Teilnehmenden grundsätzlich möglich, an einzelnen Übungen nicht teilzunehmen. Dies gilt auch für diejenigen, die zur Teilnahme verpflichtet sind. Nehmen Personen von unterschiedlichen Hierarchieebenen teil, ist damit sensibel umzugehen.

Ein erfahrungsbezogenes Lernen löst in der Regel Gefühle aus, manchmal auch Widerstand. Mit solchen Reaktionen wird wertschätzend umgegangen. Zentral bedeutsam ist, die Teilnehmenden nicht zu beschämen.

In keiner Form von Interaktion oder Kommunikation werden sexualisierte oder abwertende Sprache oder Sprachbilder verwendet. Abfällige, menschenverachtende, diskriminierende Bemerkungen oder Bloßstellungen werden im Kontext thematisiert und problematisiert.

Fotografiert werden darf bei nicht-öffentlichen Veranstaltungen nur mit Zustimmung der Betroffenen bzw. zusätzlich ihrer Sorgeberechtigten. Veröffentlichungen von Fotos oder Inhalten geschehen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen. Allgemeine Persönlichkeitsrechte, insbesondere das Recht am eigenen Bild, sind immer zu wahren. Die Verantwortlichen von Bildungsveranstaltungen haben dafür Sorge zu tragen, dass sich auch die Teilnehmenden an diese Regelungen halten.

 

 

Verhalten im Konfliktfall, Beratungs- und Beschwerdewege

 

Die KEB fördert ein positives Konfliktbild. Konflikte werden als Teil des menschlichen Zusammenlebens und notwendiger Weg zur Veränderung angesehen. Aus dieser Wertschätzung ergibt sich ein sensibler, aufmerksamer und selbstkritischer Umgang mit Kritik und Beschwerden.

Beschwerden können ohne formale Hürden auf allen Kommunikationswegen geäußert werden. Letztendlich ist die Geschäftsführung für die Bearbeitung von Beschwerden ver-antwortlich. Betreffen Beschwerden nur bestimmte Arbeitsbereiche, können diese auch di-rekt im entsprechenden Arbeitsbereich bearbeitet werden. Geht eine Beschwerde ein, er-folgt eine möglichst zeitnahe und direkte Kontaktaufnahme und Kommunikation, um gemeinsam eine Lösung zu finden.

Zusätzlich zur Geschäftsführung steht die hauptamtliche Mitarbeiterin und Präventionsbeauftragte Frau Cathrin Kubrat als Ansprechperson zu Verfügung. Sie ist nicht Teil der Geschäftsführung. Rollenkonflikte werden so verhindert.

Zusätzlich besteht ein enger Kontakt zur Präventionsbeauftragten des Bistums Magdeburg. Insbesondere für den Arbeitsbereich der Schulsozialarbeit besteht eine Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen des Jugendamtes.

 

 

Interventionsmanagement

 

Werden einer /einem Mitarbeiter_in Anhaltspunkte für eine mögliche Gefährdung des Wohles einer / eines Schutzbefohlenen bekannt, so wird darüber die Präventionsbeauftragte der KEB informiert. Gemeinsam findet eine Einschätzung der Gefährdung statt. Ggf. werden entsprechend den Vorgaben des Jugendamtes notwendige Verfahrensschritte wie eine Information an den Kinder- und Jugendnotdienst vorgenommen.

Die Situationsanalyse sowie die Verfahrensschritte werden schriftlich dokumentiert und datenschutzkonform aufbewahrt.

 

 

Dieses Konzept wird regelmäßig überprüft. Bei einem Vorfall von sexualisierter Gewalt in der KEB, bei strukturellen Veränderungen, spätestens jedoch alle fünf Jahre wird dieses Konzept überprüft und gegebenenfalls überarbeitet. Ideen, Kritik und Anregungen können jederzeit bei der Präventionsbeauftragten der KEB und/oder Geschäftsführung vorgebracht werden.

 

Stand: 18.01.2023

 

[1] Onlinefassungen der Dokumente s. https://www.bistum-magdeburg.de/spiritualitaet-seelsorge/beratung-hilfe/hilfe-und-schutz-kopie/praevention/index.html

[2] Beschluss des Vorstandes vom Januar 2022. Online: https://keb-sachsen-anhalt.de/ueber-die-keb-3/ueber-die-keb/